Der Verbandsgemeinderat Hagenbach hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung, in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde, hiermit bekannt gemacht wird.
| Festgesetzt werden | 2023 | 2023 |
| bisher | neu | |
| 1. Im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 6.948.700 € | 7.404.600 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 6.885.000 € | 7.002.200 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 63.700 € | 402.400 € |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 531.400 € | 870.100 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.160.000 € | 1.160.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.923.500 € | 6.923.500 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -5.763.500 € | -5.763.500 € |
| der Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag | -5.232.100 € | -4.893.400 € |
| 2023 | 2023 | |
| bisher | neu | |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 5.232.100 € | 4.893.400 € |
| zusammen auf | 5.232.100 € | 4.893.400 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten,
wird festgesetzt auf — 2023
— unverändert
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 2023
— unverändert
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
— 2023
— unverändert
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf — 2023
— unverändert
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz, in der heute gültigen Fassung,
werden wie folgt festgesetzt — 2023
— unverändert
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von den Ortsgemeinden Berg, Neuburg, Scheibenhardt und der Stadt Hagenbach eine Verbandsgemeindeumlage.
| Der Umlagesatz beträgt | 2023 | 2023 |
| bisher | neu | |
| 38,5 v. H. | 36,5 v. H. |
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 unverändert — 11.249.539 €
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 unverändert — 10.945.318 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021
unverändert — 11.150.018 €
Investitionen der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen — 2023
— unverändert
Diese 2.Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Hinweis:
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 24.03.2023 bis einschließlich 11.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, Fachbereich 1.2 - Finanzen, Zimmer 214, während der Dienststunden öffentlich aus.
Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemOoder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
| 2. | vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.