Die Allgemeinverfügung seit Samstag, 21.03.2020 bis einschließlich Freitag, 03.04.2020.
Sie müssen sich ausweisen und die triftigen Gründe erklären.
Um die Übertragung des Coronavirus in der Bevölkerung zu verringern. Durch eine verlangsamte Verbreitung soll eine Überlastung der Krankenhäuser verhindert werden.
Aus triftigem Grund dazu zählen … | |
… | um zur Arbeit zu gelangen |
… | um sich medizinisch behandeln zu lassen (z.B. Arzt, Physiotherapeut) |
… | um zum Tierarzt zu gehen |
… | um einzukaufen, z.B. Lebensmittel, Tierbedarf, Brief- und Versandhandel, Arzneien, Drogeriebedarf |
… | um zur Post, Bank oder zum Geldautomaten zu gehen |
… | um zu tanken |
… | um in die Werkstatt zu gelangen |
… | um den eigenen Lebenspartner zu besuchen |
… | um sich zu erholen, Sport treiben (siehe unten) |
• | Besuch von Freunden und Bekannten |
• | Besuch von Partys |
• | Besuch des Friseurs |
Trennungskinder und ihre Eltern, die das sogenannte Wechselmodel leben, die Kinder also räumlich und zeitlich abwechselnd bei beiden Elternteilen zuhause sind, können weiterhin ihre gewohnten Abläufe beibehalten. Dazu gehören zum Beispiel die Fahrten und Wege mit ihren Kindern zur Wohnung des anderen Elternteils. Weiterhin möglich sind auch Kontakte des getrennt lebenden Elternteils zu seinen Kindern. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Hygienevorschriften und halten Sie diese möglichst streng und konsequent ein. Auch sollte körperliche Nähe auf ein Minimum reduziert werden.
Sollten Sie eine Beratung bezüglich der Ausgestaltung der Kontakte mit den Kindern wünschen, steht Ihnen die Beratungsstelle der AGFJ unter folgenden Kontaktdaten werktags von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr zur Verfügung, E-Mail tsb-suew@agfj-Pfalz.de oder Tel. 06341/6741832 - in besonders dringenden Fällen zusätzlich unter 0152/56444353.
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie in einem gesonderten Menüpunkt unter „Häufig gestellte Fragen“.
Da in einem Auto der Sicherheitsabstand nicht gewahrt werden kann, sind solche Fahrten nicht erlaubt.
Dies ist ausdrücklich verboten! Das Elsass ist ein Krisengebiet und wir bitten selbst Pendler, sofern irgendwie möglich, nicht in die Bundesrepublik einzureisen.
Wenn bei der Arbeit der Sicherheitsabstand gewährleistet werden kann, keine Gruppen unter den Mitarbeitern gebildet werden und hygienische Vorrichtungen sichergestellt sind, dürfen diese Leistungen erbracht werden.
Wir empfehlen, sofern möglich, jegliche Zusammenkünfte zu vermeiden und Umzüge zu verschieben. Familienmitglieder, die im selben Haushalt wohnen, dürfen gemeinsam einen Umzug vornehmen. Wir raten dringend davon ab, gemeinsam mit Freunden oder Bekannten den Umzug vorzunehmen, da der Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden kann. Wenn es unumgänglich ist, achten Sie bitte unbedingt auf die bekannten Sicherheitsmaßnahmen (Abstand, Masken, Handschuhe, Hygiene …)
Der Wunsch ist verständlich und nachvollziehbar. Wenn Sie die Besuche nicht vermeiden wollen, beachten Sie bitte die Vorschriften zur Hygiene (vor der Begrüßung Hände waschen) und versuchen Sie in den nächsten Tagen oder Wochen den Aufenthalt auf einen Haushalt zu begrenzen. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Sohn oder die Tochter den Partner besuchen möchte. Auch in diesem Fall gilt die Empfehlung, dass der Aufenthalt vorwiegend in einem einzigen Haushalt stattfinden soll und das Pendeln zwischen zwei Familien vermieden wird. Aufenthalte in der Familie, in der nicht die überwiegende Zeit verbracht wird, sollten möglichst kurz und mit dem gebotenen Sicherheitsabstand gehalten werden.
Nein. Soziale Kontakte sollten vermieden werden, sofern es sich nicht um Pflege oder medizinische Behandlungen handelt.
Öffentlicher Raum ist zügig zu durchschreiten. Stehenbleiben und unterhalten ist nicht erlaubt.
Als Makler dürfen Immobilien, die zum Verkauf stehen oder vermietet werden sollen, noch betreten werden (z.B. um einen Film zu drehen oder Fotos anzufertigen). Besichtigungen sind nicht gestattet.
Eisdielen ist ein Straßenverkauf explizit untersagt. Das sieht eine Verfügung des Landes vor. Gastronomen, Bäcker oder Imbissständen wird empfohlen innerhalb des Ladengeschäftes aber auch im Straßenbereich (!) Markierungen anzubringen, die einen Sicherheitsabstand vorsehen. Lieferdienste müssen ebenfalls den Sicherheitsabstand wahren.
Stifte zum Unterschreiben oder Geräte mit Pin-Eingabe sind unter Umständen stärker kontaminiert als Bargeld. Wenn bargeldloses Bezahlen ohne Kontakt mit Geräten nicht möglich ist, dann empfiehlt es sich im Anschluss direkt die Hände zu waschen oder sofern möglich zu desinfizieren (einige Märkte bieten hier Vorrichtungen an).
Wir empfehlen dringend, den Radius möglichst auf das eigene Gebiet und das häusliche Umland zu begrenzen - wenngleich kein entsprechendes Gebot besteht. Beachten Sie, dass das gemeinsame Spazierengehen nur mit Menschen erlaubt ist, die im selben Haushalt leben und es nicht gestattet ist, sich mit anderen Menschen hierfür zu verabreden. Bleiben Sie nicht stehen, um sich mit anderen zu unterhalten – selbst bei Einhaltung von Sicherheitsabständen. Laufen Sie zügig, beschränken Sie die Spaziergänge im Freien auf ein Mindestmaß und halten Sie sich überwiegend in den eigenen vier Wänden auf.
Ja – allerdings nicht in der Gruppe, sondern nur alleine oder maximal mit Menschen, die im selben Haushalt leben.
Wir empfehlen dringend, den Radius möglichst auf das eigene Gebiet und das häusliche Umland zu begrenzen - wenngleich kein entsprechendes Gebot besteht. Beachten Sie, dass das gemeinsame Spazierengehen/Radfahren/Joggen nur mit Menschen erlaubt ist, die im selben Haushalt leben und es nicht gestattet ist, sich mit anderen Menschen hierfür zu verabreden. Bleiben Sie nicht stehen, um sich mit anderen zu unterhalten – selbst bei Einhaltung von Sicherheitsabständen. Laufen oder fahren Sie zügig, beschränken Sie die Spaziergänge/Fahrten mit dem Rad im Freien auf ein Mindestmaß und halten Sie sich überwiegend in den eigenen vier Wänden auf.
Jede Kommune verfügt über Einrichtungen, die zur Unterbringung von Obdachlosen vorgesehen sind. Vermittelt werden diese über die Verwaltungen der Verbands- und Stadtverwaltungen.
Wenn es sich um medizinische und nicht um kosmetische Behandlungen handelt (z.B. medizinische Fußpflege), dann ist dies nach wie vor erlaubt. Die entsprechenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten (Mundschutz, Einmalhandschuhe …).
Das Land Rheinland-Pfalz hat nach Abwägung der Vor- und Nachteile den Entschluss gefasst, dass Bau- und Gartenmärkte geöffnet bleiben können. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten soll verhindern, dass sich zu viele Menschen zur gleichen Zeit in einem Markt aufhalten. Die Marktbetreiber sind angehalten entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit Besucher und Mitarbeiter geschützt bleiben.
Ja, jedoch nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Abstand: mind. 1,5 m gegenüber anderen Besuchern.
Bestattungen sind nur im engsten Familienkreis erlaubt (verwandt und verschwägert bis 2. Grad).
Die Höchstgrenze von fünf Personen gilt nicht, aber die Einhaltung eines Abstandes 1,5 m.
Feuerbestattungen sind zurzeit eine sinnvolle Empfehlung, Erdbestattungen sind allerdings derzeit noch gestattet.
Jagd und Hege dienen dem Wald und seiner Bewohner und sind daher zulässig. Erlaubt ist aber nur die Einzeljagd, keine Drück- oder Treibjagden.
Ja, Psychologen/Psychotherapeuten dürfen Hausbesuche machen, um Therapiegespräche zu führen. Die Hygienevorschriften sind im besonderen Maße zu beachten.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Germersheim und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.