Der Ortsgemeinderat Neuburg hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung unter Auflagen durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde, hiermit bekannt gemacht wird:
| Festgesetzt werden | 2025 | 2026 |
| 1. Im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.706.200 € | 3.883.700 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.914.100 € | 3.910.700 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -207.900 € | -27.000 € |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -70.900 € | 106.500 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 211.300 € | 325.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.516.000 € | 2.101.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.304.700 € | -1.776.000 € |
| der Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag | -1.375.600 € | -1.669.500 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2025 | 2026 |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 1.304.700 € | 1.669.500 € |
| zusammen auf | 1.304.700 € | 1.669.500 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten,
| wird festgesetzt auf | 2025 | 2026 |
| 0 € | 0 € |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, | ||
| beläuft sich auf | 2025 | 2026 |
| 0 € | 0 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2025 2026
a) Grundsteuer
Grundsteuer A 345 v.H. 345 v.H.
Grundsteuer B 465 v.H. 465 v.H.
b) Gewerbesteuer 385 v.H. 385 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
2025 2026
für den ersten Hund 40 € 40 €
für den zweiten Hund 55 € 55 €
für jeden weiteren Hund 70 € 70 €
für den ersten gefährlichen Hund 360 € 360 €
für den zweiten gefährlichen Hund 480 € 480 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 600 € 600 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum Haushaltsvorvorjahr 2023 — 8.474.455 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum Haushaltsvorjahr 2024 — 7.968.655 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum Haushaltsjahr 2025 — 7.760.755 €
§ 6 Liquiditätskredite | ||
| 2025 | 2026 |
| Verbindlichkeit ggü. der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse | 1.956.982 € | 2.047.482 € |
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Hagenbach öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 GemO für Rheinland-Pfalz zur Einsichtnahme
vom 28.03.2025 bis 10.04.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Zimmer 214
während der Dienststunden öffentlich aus.
Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
| 2. | vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.