Der Ortsgemeinderat Berg hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung, in der heute gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung unter Auflagen durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde vom 22.03.2019, hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden | 2019 | 2020 |
1. Im Ergebnishaushalt | ||
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.499.800 € | 3.261.600 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.739.400 € | 3.799.600 € |
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -239.600 € | -538.000 € |
2. Im Finanzhaushalt | ||
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -130.500 € | -412.500 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 184.000 € | 618.500 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.328.500 € | 865.000 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.144.500 € | -246.500 € |
der Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag | -1.275.000 € | -659.000 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
2019 | 2020 | |
zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
verzinste Kredite auf | 1.144.500 € | 246.500 € |
zusammen auf | 1.144.500 € | 246.500 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten,
wird festgesetzt auf
2019 | 2020 | |
0 € | 0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
2019 | 2020 | |
0 € | 0 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2019 | 2020 | |
a) Grundsteuer | ||
Grundsteuer A | 320 v.H. | 320 v.H. |
Grundsteuer B | 385 v.H. | 385 v.H. |
b) Gewerbesteuer | 385 v.H. | 385 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:
2019 | 2020 | |
für den ersten Hund | 40 € | 40 € |
für den zweiten Hund | 55 € | 55 € |
für jeden weiteren Hund | 70 € | 70 € |
für den ersten gefährlichen Hund | 360 € | 360 € |
für den zweiten gefährlichen Hund | 480 € | 480 € |
für jeden weiteren gefährlichen Hund | 600 € | 600 € |
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 — 10.064.490 €
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 — 9.445.905 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 — 9.413.005 €
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilhaushalt darzustellen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Hinweis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Berg für das Haushaltsjahr 2019 / 2020 Die Satzung wurde am 05. Februar 2019 durch den Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Berg unterschrieben / ausgefertigt und wird hiermit im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Hagenbach öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 GemO für Rheinland-Pfalz zur Einsichtnahme vom
8. April 2019 - 18. April 2019
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Zimmer 214 während der Dienststunden öffentlich aus.
Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
2. | vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.