Für die Wasserzähler, die von den Wasserwerken in jedem Haus installiert sind, gelten gesetzliche Eichfristen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Jedoch nicht unbegrenzt. Deshalb sind in allen Ortsgemeinden auch in diesem Jahr zahlreiche Wasserzähler zu wechseln. Die Verbandsgemeindewerke weisen darauf hin, dass sie die Arbeiten dazu neben denen durchzuführen haben, die regelmäßig anfallen. Dazu gehören auch die Beseitigungen von nichtvorhersehbaren Störungen. Terminvereinbarungen für die Zählerwechsel machen deshalb meistens keinen Sinn. Die Verbandsgemeindewerke bitten dafür um Verständnis. Erleichtern würde es die Zählerwechsel, wenn diese von den Grundstückseigentümern bzw. deren Beauftragten unterstützt würden. Dazu wäre ein hindernisfreier Zugang zu den Zählern notwendig. Das Betreten der Gebäude sollte den Mitarbeitern ermöglicht werden. Sie können sich mit Dienstausweisen legitimieren und sind verpflichtet, diese vorzuweisen. Die Verbandsgemeindewerke danken schon jetzt für ihr Verständnis und Unterstützung.