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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 16/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hagenbach

für das Jahr 2024/2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung, in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Genehmigung der Kreisverwaltung

Germersheim als Aufsichtsbehörde erfolgte unter Auflagen. Der Stellenplan bedarf noch einer Prüfung und Nachgenehmigung.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

erforderlich ist, wird festgesetzt für

2024

2025

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

5.453.500 €

5.525.500 €

zusammen auf

5.453.500 €

5.525.500 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf

2024

2025

0 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2024

2025

0 €

0 €

§ 4 Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

2024

2025

12.000.000 €

12.000.000 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

2024

2025

a) Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Sondervermögen Abwasserbeseitigung

0 €

0 €

Sondervermögen Wasserversorgung

275.000 €

291.500 €

zusammen auf

275.000 €

291.500 €

b) Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen Abwasserbeseitigung

250.000 €

250.000 €

Sondervermögen Wasserversorgung

250.000 €

250.000 €

zusammen auf

500.000 €

500.000 €

c) Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen Abwasserbeseitigung

0 €

0 €

Sondervermögen Wasserversorgung

0 €

0 €

0 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, belaufen sich auf

2024

2025

0 €

0 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz, in der heute gültigen Fassung, werden wie folgt festgesetzt

§ 7 Umlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von den Ortsgemeinden Berg, Neuburg, Scheibenhardt und der Stadt Hagenbach eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz beträgt

2024

2025

36,5 v. H.

36,5 v. H.

Die Verbandsgemeindeumlage ist mit je einem Viertel des Jahresbeitrages zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November fällig.

§ 8. Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021  —  10.459.572 €

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022  — 10.927.456 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023  — 11.329.156 €

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

§ 10 In Kraft treten

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
76767 Hagenbach, den 24.01.2024
Iris Fleisch, Bürgermeisterin

Hinweis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hagenbach für das Haushaltsjahr 2024 / 2025

Die Satzung wurde am 24. Januar 2024 durch die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Hagenbach unterschrieben / ausgefertigt und wird hiermit im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Hagenbach öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 GemO für Rheinland-Pfalz zur Einsichtnahme

vom 19. April 2024 bis 3. Mai 2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach,

Zimmer 214

während der Dienststunden öffentlich aus.

Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder
  2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten

Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
76767 Hagenbach, den 19.04.2023
Iris Fleisch, Bürgermeisterin