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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 17/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Scheibenhardt für das Jahr 2023-2024

Der Ortsgemeinderat Scheibenhardt hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung, in der heute gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung unter Auflagen durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde vom 31.03.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2024

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.420.500 €

1.088.900 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.821.200 €

1.457.200 €

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

-400.700 €

-368.300 €

2. Im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

-341.700 €

-309.400 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

12.900 €

8.800 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

456.000 €

758.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-443.100 €

-749.200 €

der Finanzmittelüberschuss /

-fehlbetrag

-784.800 €

-1.058.600 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

443.100 €

749.200 €

zusammen auf

443.100 €

749.200 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf

2023

2024

0 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2023

2024

0 €

0 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

a) Grundsteuer

Grundsteuer A

345 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B

465 v.H.

465 v.H.

b) Gewerbesteuer

385 v.H.

385 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

2023

2024

für den ersten Hund

40 €

40 €

für den zweiten Hund

55 €

55 €

für jeden weiteren Hund

70 €

70 €

für den ersten gefährlichen Hund

360 €

360 €

für den zweiten gefährlichen Hund

480 €

480 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund

600 €

600 €

§ 5 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020  —  1.645.243 €

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021  —  1.511.466 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022  —  1.458.066 €

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilhaushalt darzustellen.

§ 7 In Kraft treten

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

76767 Hagenbach, den 07.02.2023
Edwin Diesel, Ortsbürgermeister

Hinweis zur Bekanntmachung der

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Scheibenhardt

für das Haushaltsjahr 2023 / 2024

Die Satzung wurde am 07. Februar 2023 durch den Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Scheibenhardt unterschrieben / ausgefertigt und wird hiermit im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Hagenbach öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 GemO für Rheinland-Pfalz zur Einsichtnahme

vom 28. April 2023 bis 12. Mai 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach,

Zimmer 214

während der Dienststunden öffentlich aus.

Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
76767 Hagenbach, den 27.04.2023
Iris Fleisch, Bürgermeisterin