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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 17/2026
Amtlicher Teil
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Grabpflege

In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass an den Urnenrasengrabstätten und Urnengrabstätten im Friedwald Blumen, Grabkerzen und Einfriedungen in Form von Steinen und Glitzersand verwendet wurden. Einfriedungen und sonstige Grababdeckungen sind nicht erlaubt. Blumen und sonstiger Grabschmuck wie Grableuchten, Grabvasen, Engel sind nicht zulässig laut Friedhofsordnung §28. Die Grabstätten sind einheitlich mit Gras gestaltet und werden vom Bauhof gemäht. Bitte entfernen Sie in den nächsten Tagen die Steine, Blumen und den Grabschmuck. Nicht abgeräumte Gegenstände werden vom Bauhof entsorgt. Nicht erlaubt sind auch Pflanzenschutzmittel und Unkrautbekämpfungsmittel sowie ätzende Steinreiniger. Auch Unrat und illegal entsorgter Müll sind auf dem Friedhof zu finden. Diese unsachgemäße Entsorgung beeinträchtigt nicht nur das Erscheinungsbild des Friedhofes, sondern stellt auch eine Respektlosigkeit gegenüber den Verstorbenen und deren Angehörigen dar. Wir bitten alle Besucher und Bürger ihren Müll ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen und den Friedhof als würdevollen Ort zu respektieren. Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Umgebung sauber und ehrenvoll zu halten. Danke für Ihr Verständnis.

Ortsbürgermeisterin
Sabine Gerhart