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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 19/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Hagenbach für das Jahr 2026/2027

Der Stadtrat Hagenbach hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung, in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Genehmigung der Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde erfolgte unter Auflagen.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

1. Im Ergebnishaushalt 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

11.864.200 €

13.589.200 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

14.329.100 €

13.967.200 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-2.464.900 €

-378.000 €

2. Im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-2.125.700 €

-40.200 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

452.500 €

2.875.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.894.000 €

7.180.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-5.441.500 €

-4.305.500 €

der Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag

-7.567.200 €

-4.345.700 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0 €

  0 €

verzinste Kredite auf

5.441.500 €

  4.305.500 €

zusammen auf

5.441.500 €

  4.305.500 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf

2026

2027

0 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2026

2027

0 €

0 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

a) Grundsteuer

Grundsteuer A

345%

  345%

Grundsteuer B

465%

  465%

b) Gewerbesteuer

380%

  380%

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2026

2027

für den ersten Hund

60 €

  60 €

für den zweiten Hund

60 €

  60 €

für jeden weiteren Hund

60 €

  60 €

für den ersten gefährlichen Hund

600 €

  600 €

für den zweiten gefährlichen Hund

600 €

  600 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund

600 €

  600 €

§ 5 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

 20.351.845 €

Ansatz des Eigenkapitals zum 31.12.2024

 18.295.145 €

Ansatz des Eigenkapitals zum 31.12.2025

 23.016.745 €

§ 6 Liquiditätskredite

2026

  2027

Verbindlichkeit ggü. der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse

3.869.787 €

  4.343.987 €

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

§ 8 In Kraft treten

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

76767 Hagenbach, den 23.04.2026
Christian Hutter, Stadtbürgermeister
Hinweis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026-2027 der Stadt Hagenbach

Die Haushaltssatzung liegt gem. § 97 Abs. 2 GemO für Rheinland-Pfalz zur Einsichtnahme vom 11.05.2026 bis einschließlich 22.05.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, Fachbereich Finanzen, Zimmer 214, während der Dienststunden öffentlich aus.

Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
76767 Hagenbach, den 06.05.2026
Iris Fleisch, Bürgermeisterin