Der Stadtrat Hagenbach hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung, in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Genehmigung der Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde erfolgte unter Auflagen.
| Festgesetzt werden | 2026 | 2027 |
| 1. Im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 11.864.200 € | 13.589.200 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 14.329.100 € | 13.967.200 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -2.464.900 € | -378.000 € |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -2.125.700 € | -40.200 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 452.500 € | 2.875.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.894.000 € | 7.180.500 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -5.441.500 € | -4.305.500 € |
| der Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag | -7.567.200 € | -4.345.700 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2026 | 2027 |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 5.441.500 € | 4.305.500 € |
| zusammen auf | 5.441.500 € | 4.305.500 € |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen | ||
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf | ||
| 2026 | 2027 |
| 0 € | 0 € |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf | ||
| 2026 | 2027 |
| 0 € | 0 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2026 | 2027 |
| a) Grundsteuer | ||
| Grundsteuer A | 345% | 345% |
| Grundsteuer B | 465% | 465% |
| b) Gewerbesteuer | 380% | 380% |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | ||
| 2026 | 2027 |
| für den ersten Hund | 60 € | 60 € |
| für den zweiten Hund | 60 € | 60 € |
| für jeden weiteren Hund | 60 € | 60 € |
| für den ersten gefährlichen Hund | 600 € | 600 € |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 600 € | 600 € |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 600 € | 600 € |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 20.351.845 € |
| Ansatz des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 18.295.145 € |
| Ansatz des Eigenkapitals zum 31.12.2025 | 23.016.745 € |
| 2026 | 2027 |
| Verbindlichkeit ggü. der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse | 3.869.787 € | 4.343.987 € |
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Die Haushaltssatzung liegt gem. § 97 Abs. 2 GemO für Rheinland-Pfalz zur Einsichtnahme vom 11.05.2026 bis einschließlich 22.05.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, Fachbereich Finanzen, Zimmer 214, während der Dienststunden öffentlich aus.
Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
| 2. | vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.