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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Der Kinderreisepass wurde abgeschafft

Das gilt ab 2024

Für Reisen ins Nicht-EU-Ausland wird auch für Kinder in der Regel ein Reisepass benötigt. Bislang wurde für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr der sogenannte Kinderreisepass ausgestellt. Dieses Dokument entfällt ab dem Jahr 2024. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe bleiben gültig.

Dieses Dokument entfällt ab Jahr 2024. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Was ist die Alternative und wie lange ist sie gültig?

Ab dem 01. Januar 2024 läuft es für Kinder ganz genauso wie für Erwachsene.

Für Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis. Für Reisen über die Grenzen der EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich. Sowohl Personalausweis als auch Reisepass sind für Kinder sechs Jahre lang gültig.

Was kostet ein neuer Personalausweis oder Reisepass?

Die Bearbeitungsgebühr für einen Personalausweis beträgt 22.80 Euro, für einen Reisepass 37.50 Euro für Personen unter 24 Jahren.

Die Gebühr für den Reisepass ändert sich ab dem 01. Januar 2024:

Der Reisepass kostet für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 70 Euro, statt bislang 60 Euro.