Im Bereich der Verbandsgemeinde Hagenbach werden die Abgabenbescheide mit Dauerwirksamkeit erlassen. Für die Abgabenschuldner hat dies zur Folge, dass sie die gleiche Steuer wie im Jahr zuvor zu entrichten haben. Vorausgesetzt, dass sich gegenüber dem zuletzt ergangenen Bescheid keine Änderungen ergeben haben.
Die Festsetzung erfolgt hier durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt.
Die Fälligkeitstermine sind: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026. Den jeweils zur Zahlung anstehenden Betrag können sie aus Ihrem Abgabenbescheid entnehmen.
Falls SEPA-Lastschriftmandate (Einzugsermächtigungen) erteilt sind, werden die fälligen Beträge termingerecht von ihrem Konto abgebucht. Dabei entfällt für Sie die lästige Terminüberwachung und Sie sparen sich die Kosten eines verspäteten Zahlungseinganges.
Die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat ist jederzeit möglich. Vordrucke sind dem zuletzt ergangenen Bescheid beigefügt, können aber auch bei der Verbandsgemeindekasse schriftlich oder telefonisch (07273 / 9337-032, oder – 9337-033) angefordert werden.