Der Stadtrat Hagenbach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 1,2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des § 3 der Satzung für die Nutzung des Kulturzentrums, in den aktuell gültigen Fassungen, folgende Gebührensatzung am 11.05.2023 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
(1) Für die Benutzung des Kulturzentrums und seiner Einrichtungen werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Gebühren erhoben.
(1) Die Benutzungsgebühr beträgt
| 1. Foyer – privat (gemäß Belegungsplan) | |
| a. | Foyer, (inkl. Garderobe und Toilettenanlagen im Keller) |
| für Ortsansässige (kulturelle Veranstaltungen / Vereine) — 90 € |
| für Ortsansässige (private Veranstaltungen) — 120 € |
| politische Veranstaltungen — 90 € |
| für Auswärtige — 240 € |
| b | . Küchennutzung für kalte Speisen — 90 € |
| c. | Küchennutzung für warme Speisenzubereitung — 150 € |
| d. | Lüftung / Heizung / Strom je Tag — 55 € |
| 2. Habsburg-Saal (gemäß Belegungsplan) | |
| a. | Habsburg-Saal, (inkl. Foyer, Garderobe und Toilettenanlagen im Keller) |
| für Ortsansässige (kulturelle Veranstaltungen / Vereine) — 120 € |
| für Ortsansässige (private Veranstaltungen) — 160 € |
| politische Veranstaltungen — 150 € |
| für Auswärtige — 580 € |
| b. | Küchennutzung für kalte Speisen — 90 € |
| c. | Küchennutzung für warme Speisenzubereitung — 150 € |
| d. | Lüftung / Heizung / Strom je Tag — 85 € |
| 3. Clairvaux-Saal oder Zweibrücker-Saal (gemäß Belegungsplan) | |
| a. | Clairvaux-Saal oder Zweibrücker-Saal (inkl. Toilettenanlagen EG) |
| für Ortsansässige (kulturelle Veranstaltungen / Vereine) — 90 € |
| für Ortsansässige (private Veranstaltungen) — 120 € |
| politische Veranstaltungen — 90 € |
| für Auswärtige — 240 € |
| b. | Küchennutzung für kalte Speisen — 90 € |
| c. | Küchennutzung für warme Speisenzubereitung — 150 € |
| d. | Lüftung / Heizung / Strom je Tag — 30 € |
| 4. Zum Grenzjäger, Zum Trommler (gemäß Belegungsplan) | |
| a. | Raum Zum Grenzjäger, Zum Trommler (inkl. Toilettenanlagen im Keller) |
| für Ortsansässige (kulturelle Veranstaltungen / Vereine) — 70 € |
| für Ortsansässige (private Veranstaltungen) — 100 € |
| politische Veranstaltungen — 70 € |
| für Auswärtige — 190 € |
| b. | Lüftung / Heizung/ Strom je Tag — 30 € |
| 5. Zur Stadtmadam (gemäß Belegungsplan) | |
| a. | Raum Zur Stadtmadam (inkl. Küchennutzung und Nutzung der Toilettenanlagen im Keller) |
| für Ortsansässige (kulturelle Veranstaltungen / Vereine) — 90 € |
| für Ortsansässige (private Veranstaltungen) — 120 € |
| politische Veranstaltungen — 90 € |
| für Auswärtige — 240 € |
| b. | Lüftung / Heizung / Strom je Tag — 30 € |
| 6. Reinigungskosten je Stunde (diese Kosten fallen auch bei kostenfreier Nutzung an) — 15 € | |
| 7. Sonstige optionale Nutzungsgebühren | |
| a. | Yamaha-Flügel 30 — € |
| b. | Technikanlage klein (Standardbeschallung, Standardbeleuchtung, ein Mikrofon) — 60 € |
| c. | Technikanlage groß (erweiterte Beschallung, Szenenbeleuchtung,mehrere Mikrofone) — 120 € |
| d. | Hausmeister je Stunde — 25 € |
| e. | Tischwäsche, je Tischdecke incl. Reinigung — 4 € |
| f. | Hussen, je Husse incl. Reinigung — 4 € |
| g. | Ersatzbeschaffung (Gläser, Teller, usw.) nach Aufwand |
| h. | Auslegung Bodenschutzbelag (4 Helfer vom Veranstalter müssen bestellt werden) — 250 € |
8. Auf- und Abbauarbeiten (Stühle, Tische, Deko, usw.) sind durch den Nutzungsberechtigten zu leisten.
9. Für die örtlichen Schulen ist die Benutzung gebührenfrei, sofern die Veranstaltung dem Zwecke der Schule dient.
10. Für Schulen außerhalb der Verbandsgemeinde 50% der jeweiligen Nutzungsgebühr (Auswärtige).
11. Bei mehrtägigen Veranstaltungen erfolgt ab dem zweiten Folgetag eine 50%ige Reduzierung der Benutzungsgebühr der Räumlichkeiten.
(2) Bei Nichtinanspruchnahme der Räumlichkeiten fallen folgende Kosten an:
| Absage bis | 1 Monat vor der Veranstaltung | kostenfrei |
| Absage bis | 14 Tage vor der Veranstaltung | 50 % der Gebühren |
| Absage bis | 7 Tage vor der Veranstaltung 1 | 00 % der Gebühren |
(1) Im Regelfall sind folgende Kautionen zu erheben:
Für Ortsansässige:
| a. Foyer | 300 € |
| b. Habsburg-Saal | 500 € |
| c. Clairvaux-Saal oder Zweibrücker-Saal je | 300 € |
| d. Zum Grenzjäger, Zum Trommler, Zur Stadtmadam je | 300 € |
| Für Auswärtige: | |
| Habsburg-Saal | 1.500 € |
| Alle anderen Räumlichkeiten je | 500 € |
(2) Die Kosten zur Wiederherstellung bei Beschädigungen trägt der Nutzungsberechtigte.
(3) Die Kaution ist spätestens bei Schlüsselübergabe fällig und ist auf das folgende Konto der Verbandsgemeindekasse Hagenbach einzuzahlen.
Sparkasse Südpfalz
IBAN: DE80 5485 0010 0001 0029 63
BIC: SOLDADES1SUW
(1) Die Gebühr ist der Anforderung entsprechend auf das Konto der Verbandsgemeindekasse Hagenbach zu zahlen.
(1) Die Satzung tritt am 01.07.2023 in Kraft.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehenden Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.