Schulen haben Briefe mit Zugangsdaten an Schülerinnen und Schüler verteilt. Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2025/2026 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schule (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule, das Wirtschaftsgymnasium) besuchen, können an der entgeltlichen Ausleihe teilnehmen. Um sich dafür online im Internet anzumelden, benötigt man Zugangsdaten. Die Briefe mit Zugangsdaten wurden während der Schulzeiten durch die kreiseigenen weiterführenden Schulen an die Schülerinnen und Schüler verteilt. Das Internetportal ist ab dem 16.05.2025 bis einschließlich 12.06.2025 geöffnet. Mit den entsprechenden Zugangsdaten können sich alle, die an der Schulbuchausleihe teilnehmen wollen, dort registrieren. Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Anmeldung/Freischaltung löst noch keine Bestellung aus. Dies sind zwei verschiedene Schritte. Bitte darauf achten, dass eine verbindliche Bestellung durchgeführt wurde. Es wird um unbedingte Einhaltung dieses Anmeldezeitraums gebeten, da das Online-Portal verspätete Anmeldungen absolut nicht mehr zulässt und nachträgliche Freischaltungen ausgeschlossen sind. Ebenso wird empfohlen die Bestellung im Internet-Portal durchzuführen, auch wenn noch keine eindeutige Entscheidung über einen eventuellen Schulwechsel bzw. eine Versetzung des Kindes getroffen werden kann, da eine nachträgliche Freischaltung in diesem Fall ebenso ausgeschlossen ist.
In dem Portal hinterlegen die Eltern ihre Adresse und ihre aktuellen Kontodaten. Vom hinterlegten Bankkonto wird dann die Leihgebühr am 01.11.2025 abgebucht. „Da nicht jeder Haushalt über einen Internetzugang und PC verfügt, haben wir an den Schulen Servicestellen eingerichtet, die die Eltern gerne bei der Anmeldung unterstützen. Wann diese zu erreichen sind, entnehmen die Eltern den Informationen, die von den Schulen versandt und verteilt wurden. Bei Vorsprache in der Servicestelle bitten wir darum, insbesondere die aktuelle Bankverbindung (mit IBAN und BIC) bereit zu halten, um den Bestellvorgang reibungslos unter Beachtung des SEPA-Verfahrens durchführen zu können“, erklärt Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter und Schuldezernent.