Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.05.2021 die Änderungen in der Hauptsatzung betreffend § 6 Abs. 3 Beigeordnete beschlossen. Die Änderungen werden hiermit bekannt gemacht:
§ 6 Beigeordnete
Absatz 1 bis 2: unverändert
Absatz 3: erhält folgende Fassung:
Zwei Beigeordneten wird jeweils ein Geschäftsbereich übertragen.
§ 10 Inkrafttreten
Die Änderung der Hauptsatzung tritt zum 07.06.2021 in Kraft.
Hinweise:
Die Hauptsatzung kann während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, Zimmer 203, eingesehen werden.
Nach § 24 Abs. 6 GemO gilt die Satzung - sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
oder | |
2. | vor Ablauf der vorstehend genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.