Der Ortsgemeinderat Neuburg hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung unter Auflagen durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde, hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden 2021 2022
1. Im Ergebnishaushalt | ||
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.829.800 € | 2.673.500 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.409.100 € | 3.341.700 € |
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -579.300 € | -668.200 € |
2. Im Finanzhaushalt | ||
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -477.600 € | -563.400 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.010.300 € | 1.071.500 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.726.000 € | 2.381.000 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.715.700 € | -1.309.500 € |
der Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag | -2.193.300 € | -1.872.900 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
2021 | 2022 | |
zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
verzinste Kredite auf | 1.715.700 € | 1.309.500 € |
zusammen auf | 1.715.700 € | 1.309.500 € |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf
2021 | 2022 | |
0 € | 0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
2021 | 2022 | |
0 € | 0 € |
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2021 | 2022 | |
a) Grundsteuer | ||
Grundsteuer A | 320 v.H. | 320 v.H. |
Grundsteuer B | 385 v.H. | 385 v.H. |
b) Gewerbesteuer | 385 v.H. | 385 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | 2021 | 2022 |
für den ersten Hund | 40 € | 40 € |
für den zweiten Hund | 55 € | 55 € |
für jeden weiteren Hund | 70 € | 70 € |
für den ersten gefährlichen Hund | 360 € | 360 € |
für den zweiten gefährlichen Hund | 480 € | 480 € |
für jeden weiteren gefährlichen Hund | 600 € | 600 € |
§ 5 Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 8.927.878 €
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 8.942.323 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 8.439.223 €
§ 6 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
§ 7 In Kraft treten
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Hinweis:
1. | Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 GemO für Rheinland-Pfalz vom |
07. Juni 2021 bis einschließlich 18. Juni 2021, | |
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Zimmer 215, öffentlich aus. | |
2. | Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. |
3. | Dies gilt nicht, wenn |
3.1 | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
3.2 | vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Punkt 3.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Punkt 2 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.