Innerhalb der Verbandsgemeinde Hagenbach wurde die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B durch Beschluss des jeweiligen Ortsgemeinde-/Stadtrates vorgenommen.
Entsprechend der einheitlichen Hebesatzgestaltung hat
die Ortsgemeinde Berg durch Ratsbeschluss vom 14.02.2023
die Stadt Hagenbach durch Ratsbeschluss vom 11.05.2023
die Ortsgemeinde Neuburg durch Ratsbeschluss vom 08.03.2023
die Ortsgemeinde Scheibenhardt durch Ratsbeschluss vom 07.02.2023
die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A auf 345 v.H. und die Grundsteuer B auf 465 v.H. rückwirkend ab dem 01.01.2023 beschlossen.
Durch diese Änderung ergibt sich eine Abweichung der Steuer gegenüber der bisherigen Jahresveranlagung 2023, so dass alle Abgabenschuldner einen neuen Abgabenbescheid erhalten.