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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 22/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Berg für das Jahr 2023-2024

Der Ortsgemeinderat Berg hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung, in der heute gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung unter Auflagen durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde vom 23.05.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

2. Im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf

2023

2024

0 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2023

2024

0 €

0 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

Grundsteuer A

Grundsteuer B

b) Gewerbesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für den ersten gefährlichen Hund

für den zweiten gefährlichen Hund

für jeden weiteren gefährlichen Hund

§ 5 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (JA erstellt, jedoch noch nicht beschlossen)

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 7 In Kraft treten

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

76768 Berg, 23.05.2023
Sabine Gerhart, Ortsbürgermeisterin

Hinweis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Berg für das Haushaltsjahr 2023-2024

Die Satzung wurde am 23.05.2023 durch die Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Berg unterschrieben / ausgefertigt und wird hiermit im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Hagenbach öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 GemO für Rheinland-Pfalz zur Einsichtnahme

vom 5. Juni 2023 – 19. Juni 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach,

Zimmer 214

während der Dienststunden öffentlich aus.

Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
76767 Hagenbach, den 31.05.2023
Thorsten Pfirmann, Erster Beigeordneter