Der Ortsgemeinderat Berg hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Mühläcker“ gefasst. Ferner hat der Ortsgemeinderat Berg in der Sitzung am 13.05.2025 den hierzu ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf mit Begründung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Anlass / Ziel:
Mit dem Bebauungsplan „Mühläcker“ wurde die planungsrechtliche Grundlage für einen gewerblichen Schwerpunkt in der Ortsgemeinde Berg an der Grenze zu Frankreich geschaffen. Das Plangebiet ist inzwischen fasst nahezu bebaut, angesiedelt haben sich zum überwiegenden Teil Einzelhandelsbetriebe. Die Urfassung des Bebauungsplanes erlangte 2003 Rechtsgültigkeit. Im Zuge mehrerer Änderungen wurden einzelne Festsetzungen des Bebauungsplanes modifiziert oder ergänzt. Die letzte Änderung erfolgte 2018. Dabei wurden die planungsrechtlichen Grundlagen zur Ansiedlung eines Fitnessstudios gelegt.
Die Erschließungskonzeption für das Gewerbegebiet sieht die Ableitung von Niederschlagswasser über Sickermulden entlang der einzelnen Grundstücke vor. Damit wurde den gesetzlichen Vorgaben einer dezentralen Wasserbewirtschaftung entsprochen und eine Überlastung der Kanalisation verhindert. Im Bebauungsplan sind diese Mulden als öffentliche Grünflächen bzw. als Flächen für die Wasserwirtschaft festgesetzt.
Derzeit besteht im Süden des Gewerbegebietes noch ein unbebautes Grundstück (Mühläcker 1, Flurstück 3440/11). Auch für dieses Grundstück sind im Bebauungsplan auf der Nord- und Ostseite Versickerungsmulden festgesetzt. Allerdings erfolgt die Abgrenzung des Grundstückes abweichend von der Konzeption des Bebauungsplanes, so dass das Grundstück nicht – wie im Bebauungsplan vorgesehen - eine Breite von 61,5 m, sondern real von 65,5 m aufweist und damit die nördlich am Grundstück verlaufende Versickerungsmulde nicht korrekt verortet ist. Mit der vorliegenden 7. Änderung des Bebauungsplanes wird diese Abweichung beseitigt und der Bebauungsplan an die festgelegten Grundstücksgrenzen bzw. die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Das planerisch vorgesehene und bereits umgesetzte Entwässerungskonzept wird dadurch nicht verändert.
Darüber hinaus beinhaltet die 7. Änderung keine Veränderungen.
Verfahren:
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Mühläcker“ soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Von einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht wird daher abgesehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der 7. Änderung ist identisch mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Gewerbegebiet „Mühläcker“, 6. Änderung, der aus den beigefügten Planauszügen ersichtlich ist.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Mühläcker“ bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung (in Papierform) in der Zeit von Montag, 02.06.2025 bis einschließlich Dienstag, 01.07.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, Zimmer-Nr. 207, während der üblichen Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr; Dienstag und Mittwoch 14:30 – 16:00 Uhr sowie Donnerstag 14:30 – 18:00 Uhr und Freitag 08:00 – 12:30 Uhr) für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die offen gelegten Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf und die Bekanntmachung können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter http://www.vg-hagenbach.de/rathaus-politik/oeffentliche-auslegung/ eingesehen werden.
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können bis zum 01.07.2025 abgegeben werden. Sie sind möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse Bauverwaltung@vg-hagenbach.de zu übermitteln, können aber auch schriftlich, mündlich zur Niederschrift (nach Terminvereinbarung), per Fax oder in sonstiger Weise bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen nach § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Mühläcker“ unberücksichtigt bleiben können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 6 I a), e), f) sowie § 3 des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG RLP), werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse anonymisiert aufgeführt. Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach verwiesen.