Wahlscheine für die Briefwahl können grundsätzlich nur bis Freitag, dem 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine noch bis am Wahltag (09.06.2024) um 15:00 Uhr beantragt werden. Gleiches gilt für Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber einen Wahlschein nach §24 Abs. 2 Europawahlordnung bzw. § 17 Abs. 2 Kommunalwahlordnung erhalten.
Verloren gegangene Wahlscheine können nicht ersetzt werden.
Wer glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann einen neuen Wahlschein bis zum Samstag, dem 08.06.2024, 12:00 Uhr erhalten.
Das Wahlamt der Verbandsgemeinde Hagenbach (76767 Hagenbach, Ludwigstr. 20, Bürgerbüro) hat für die kurzfristige Erteilung von Wahlscheinen in den oben genannten Sonderfällen am Samstag, dem 08.06.2024, von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie am Sonntag, dem 09.06.2024, von 08:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Das Wahlamt ist telefonisch unter 07273 / 941027 erreichbar. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine telefonische Beantragung von Wahlscheinen nicht möglich ist.
Der rechtzeitige Zugang der Wahlbriefe ist Sache der Wählerin/ des Wählers. Wahlbriefe, die am Samstag nach der letzten Leerung in die Postbriefkästen eingeworfen werden, erreichen die Wahllokale bzw. die Briefwahlvorstände (bei der Kreisverwaltung Germersheim) nicht mehr rechtzeitig am Wahlsonntag und können daher nicht berücksichtigt werden.
Wahlbriefe für die Kommunalwahlen können am Tag der Wahl bis 15:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach oder bis 18:00 Uhr im zuständigen Wahllokal abgegeben werden.
Wahlbriefe für die Europawahl können am Tag der Wahl bis 15:00 Uhr im Wahllokal oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach oder bis 18:00 Uhr bei der Kreisverwaltung Germersheim, Berufsbildende Schule Germersheim, Paradeplatz 8, Eingang Ecke Ritter-von-Schmauß-Straße abgegeben werden.