Der Ortsgemeinderat Neuburg hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung unter Auflagen durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde, hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden | 2019 | 2020 |
1. Im Ergebnishaushalt | ||
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.762.300 € | 2.675.400 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.356.700 € | 3.178.500 € |
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -594.400 € | -503.100 € |
2. Im Finanzhaushalt | ||
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -503.200 € | -403.600 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 425.900 € | 986.000 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.120.000 € | 1.563.000 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.694.100 € | -577.000 € |
der Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag | -2.197.300 € | -980.600 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
2019 | 2020 | |
zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
verzinste Kredite auf | 1.694.100 € | 577.000 € |
zusammen auf | 1.694.100 € | 577.000 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf
2019 | 2020 | |
0 € | 0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
2019 | 2020 | |
0 € | 0 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2019 2020
a) Grundsteuer | ||
Grundsteuer A | 320 v.H. | 320 v.H. |
Grundsteuer B | 385 v.H. | 385 v.H. |
b) Gewerbesteuer | 385 v.H. | 385 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | ||
2019 | 2020 | |
für den ersten Hund | 40 € | 40 € |
für den zweiten Hund | 55 € | 55 € |
für jeden weiteren Hund | 70 € | 70 € |
für den ersten gefährlichen Hund | 360 € | 360 € |
für den zweiten gefährlichen Hund | 480 € | 480 € |
für jeden weiteren gefährlichen Hund | 600 € | 600 € |
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 — 9.631.952 €
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 — 9.489.805 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 — 8.870.505 €
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
76776 Neuburg, den 17.04.2019
gez. Hermann Knauß, Ortsbürgermeister
1. | Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 GemO für Rheinland-Pfalz von Dienstag, den 17.06.2019, bis einschließlich Freitag, den 28.06.2019, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Zimmer 215, öffentlich aus. |
2. | Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. |
3. | Dies gilt nicht, wenn |
3.1 die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder | |
3.2 vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Punkt 3.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Punkt 2 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
76767 Hagenbach, den 06.06.2019
gez. Reinhard Scherrer, Bürgermeister