Der Ortsgemeinderat Neuburg hat auf Grund des $ 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung unter Auflagen durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde, hiermit bekannt gemacht wird:
| Festgesetzt werden | 2023 | 2024 |
| 1. Im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.456.900 € | 3.358.600 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.196.300 € | 4.129.200 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | - 739.400 € | - 770.600 € |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -603.800 € | -643.900 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 80.700 € | 1.883.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.689.000 € | 3.785.000 € |
| die Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -4.608.300 € | -1.902.000 € |
| der Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag | -5.212.100 € | -2.545.900 € |
§ 2Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite | ||
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für | ||
| 2023 | 2024 |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 4.608.300 € | 1.902.000 € |
| zusammen | 4.608.300 € | 1.902.000 € |
§ 3Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen | ||
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf | ||
| 2023 | 2024 |
| 0 € | 0 € |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künfligen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich: | ||
| 2023 | 2024 |
| 0 € | 0 € |
§ 4Steuersätze | ||
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| 2023 | 2024 |
| a) Grundsteuer | ||
| Grundsteuer A | 345 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B | 465 v.H. | 465 v.H. |
| b) Gewerbesteuer | 385 v.H | 385 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | ||
| 2023 | 2024 |
| für den ersten Hund | 40 € | 40 € |
| für den zweiten Hund | 55 € | 55 € |
| für jeden weiteren Hund | 70 € | 70 € |
| für den ersten gefährlichen Hund | 360 € | 360 € |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 480 € | 480 € |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 600 € | 600 € |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 | 8.641.132 € |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 | 8.507.932 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 | 7.777.632 € |
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Hinweis:
| 1. | Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. GemO für Rheinland-Pfalz vom 16.06.2023 bis einschließlich 30.06.2023, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Zimmer 215, öffentlich aus. |
| 2. | Gem. § 24 Abs. 6 GemO geiten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. |
| 3. | Dies gilt nicht, wenn |
| 3.1 | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
| 3.2 | vor Ablauf eines Jahres nach dor Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Punkt 3.2 geltend SO gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Punkt 2 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.