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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 24/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuburg für das Jahr 2023-2024

Der Ortsgemeinderat Neuburg hat auf Grund des $ 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung unter Auflagen durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde, hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2024

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.456.900 €

3.358.600 €

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

1.196.300 €

4.129.200 €

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

- 739.400 €

- 770.600 €

2. Im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-603.800 €

-643.900 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

80.700 €

1.883.000 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

4.689.000 €

3.785.000 €

die Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

-4.608.300 €

-1.902.000 €

der Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag

-5.212.100 €

-2.545.900 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

4.608.300 €

1.902.000 €

zusammen

4.608.300 €

1.902.000 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf

2023

2024

0 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künfligen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich:

2023

2024

0 €

0 €

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

a) Grundsteuer

Grundsteuer A

345 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B

465 v.H.

465 v.H.

b) Gewerbesteuer

385 v.H

385 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2023

2024

für den ersten Hund

40 €

40 €

für den zweiten Hund

55 €

55 €

für jeden weiteren Hund

70 €

70 €

für den ersten gefährlichen Hund

360 €

360 €

für den zweiten gefährlichen Hund

480 €

480 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund

600 €

600 €

§ 5

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

8.641.132 €

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

8.507.932 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

7.777.632 €

§ 6

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

§ 7

In Kraft treten

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

76776 Neuburg, den
Hermann Knauß, Ortsbürgermeister

Hinweis:

1.

Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. GemO für Rheinland-Pfalz vom 16.06.2023 bis einschließlich 30.06.2023, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Zimmer 215, öffentlich aus.

2.

Gem. § 24 Abs. 6 GemO geiten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

3.

Dies gilt nicht, wenn

3.1

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

3.2

vor Ablauf eines Jahres nach dor Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Punkt 3.2 geltend SO gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Punkt 2 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
76767 Hagenbach, den
Iris Fleisch, Bürgermeisterin