Der Stadtrat Hagenbach hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung, in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde, hiermit bekannt gemacht wird.
| Festgesetzt werden | 2025 | 2025 |
| bisher | neu | |
| 1. Im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 17.302.100 € | 17.717.100 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 12.580.500 € | 12.597.500 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 4.721.600 € | 5.119.600 € |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 5.042.800 € | 5.440.800 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.157.900 € | 4.513.900 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 8.128.000 € | 8.572.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -3.970.100 € | -4.058.100 € |
| der Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag | 1.072.700 € | 1.382.700 € |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, | ||
| wird festgesetzt auf | 2025 | |
| zinslose Kredite auf | unverändert | 0 € |
| verzinste Kredite auf | unverändert | 0 € |
| zusammen auf | 0 € | |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, ist | 2025 | |
| unverändert | 0 € | |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ist | 2025 | |
| unverändert | 0 € | |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind | 2025 | |
| a) Grundsteuer | ||
| Grundsteuer A | unverändert | 345% |
| Grundsteuer B | unverändert | 465% |
| b) Gewerbesteuer | ||
| unverändert | 380% | |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| für den ersten Hund | unverändert | 60 € |
| für den zweiten Hund | unverändert | 60 € |
| für jeden weiteren Hund | unverändert | 60 € |
| für den ersten gefährlichen Hund | unverändert | 600 € |
| für den zweiten gefährlichen Hund | unverändert | 600 € |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | unverändert | 600 € |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 | unverändert | 21.218.502 € |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 | unverändert | 21.264.619 € |
| Ansatz des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | unverändert | 17.890.619 € |
| 2025 | 2025 | |
| bisher | neu | |
| Höchstbetrag der Verbindlichkeit ggü. der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse | 6.820.080 € | 6.510.080 € |
| Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen | 2025 |
| unverändert |
Diese 1.Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Hinweis:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 23.06.2025 bis einschließlich 07.07.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, Fachbereich Finanzen, Zimmer 214, während der Dienststunden öffentlich aus.
Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
| 2. | vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.