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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 27/2024
Amtlicher Teil
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Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen in Neuburg

Bescheid 2024

Der Ortsgemeinde Neuburg sind im Rechnungsjahr 2021 Kosten für den Ausbau der Fischerstraße, Lotsenstraße und Teilstück der Querstraße, sowie der Schustergasse und Kaffeegasse entstanden. Nach dem Kommunalabgabengesetz vom 12. Dezember 2006 in Verbindung mit der vom Ortsgemeinderat Neuburg beschlossenen Beitragssatzung für den Ausbau von Verkehrsanlagen sind hierfür von allen Grundstückseigentümern in der Ortsgemeinde Neuburg Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Ortsgemeinde Neuburg übernimmt nach den gesetzlichen Vorschriften für das bestehende Allgemeininteresse einen Gemeindeanteil von 35 v.H. Soweit befristete Befreiungstatbestände für Grundstücke vorliegen, z.B. bei angefallenen Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch in Neubaugebieten, sind diese Grundstücke in der aktuellen Straßenausbaubeitragssatzung aufgeführt.

Aufwendungen 2021

Ausbau Fischerstraße 1. Teilstück —  75.537,74 €

Ausbau Lotsen- u. Teilstück Querstraße  —  6.158,85 €

Ausbau Schuster- u. Kaffeegasse  —  8.945,11 €

Investitionskostenanteil Straßenoberflächenentwässerung  —  2.532,61 €

Gesamtaufwand:  —  93.174,31 €

abzüglich 35% Gemeindeanteil  —  32.611,01 €

Von den Grundstückseigentümern zu erheben:  —  60.563,30 €

Grundlage für die Beitragsberechnung sind die buchmäßigen Grundstücksflächen. Diesen werden Zuschläge für Vollgeschosse und Gewerbe hinzugerechnet. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 20 v.H. Die Gewerbezuschläge betragen 10 v.H. bei gemischt genutzten Grundstücken und 20 v.H. bei rein gewerblich genutzten Grundstücken. Durch die Zuschläge werden stärker frequentierte Grundstücke auch beitragsmäßig höher belastet. Nach einer vorläufigen Berechnung beträgt der Beitragssatz je qm gewichtete Grundstücksfläche ca. 0,07668 €. Dies ergibt für ein durchschnittlich großes Grundstück von 600 qm einen wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag von 64,41 €.

Bei Vollgeschosszuschlägen von 60 v.H., 80 v.H., bzw. Gewerbezuschlägen von 10 oder 20 v.H. erhöht sich der Straßenausbaubeitrag entsprechend. Die Beitragsbescheide werden den Grundstückseigentümern demnächst zugesandt. Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag ist in einer Rate, wie im Bescheid angegeben, fällig. Bei Fragen zu der Beitragserhebung wenden Sie sich bitte an Herrn Eck, Tel. 07273 / 9410-53.