Titel Logo
Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 27/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verbot der Wildtierfütterung am Heßbach in Hagenbach

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Schutz von Tieren und der Erhalt unserer natürlichen Umwelt liegen uns allen am Herzen. Dennoch kann gut gemeintes Verhalten, wie das Füttern von Wildtieren, unerwünschte und teils gefährliche Folgen für Tiere, Menschen und Natur haben. Aus diesem Grund sieht sich die Verbandsgemeindeverwaltung veranlasst, das Füttern von Wildtieren am Heßbach mit sofortiger Wirkung zu untersagen. Ausschlaggebend für diese Maßnahme ist insbesondere das derzeit stark zunehmende Vorkommen von Nutrias in diesem Bereich. Diese Tiere verursachen erhebliche Schäden an Uferböschungen und beeinträchtigen das ökologische Gleichgewicht erheblich.

Darüber hinaus birgt das Füttern von Wildtieren weitere Risiken: Falsches oder ungeeignetes Futter kann zu schweren gesundheitlichen Problemen bei Tieren führen - im schlimmsten Fall sogar zum Tod. Unser vorrangiges Ziel ist es, durch Aufklärung und Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten das Problem einzudämmen - nicht, Bußgelder zu verhängen. Dennoch weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen das Fütterungsverbot mit einem Bußgeld geahndet werden können. Dieses kann im Einzelfall mit bis zu 25.000 Euro bemessen werden. Wir bitten daher um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zum Wohle von Natur und Tierwelt.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung