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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 27/2026
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Foto: privat

Aus gegebenen Anlass: Vorgehensweise bei Befüllung von Swimmingpools, bzw. Teichanlagen

Die Zahl der Swimmingpools auf privaten Grundstücken steigt seit einigen Jahren kontinuierlich. Zur Vorgehensweise bei der Befüllung mit Trinkwasser haben wir bereits im Zuge der Coronakrise im Amtsblatt ausführlich informiert.

Wir bitten unsere verbindlichen Regelungen unbedingt zu beachten:

1.

Die Befüllung von Anlagen mit einem Volumen von bis zu 10 m³ hat ausschließlich über die Hausinstallation zu erfolgen. 

Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen, die Abrechnung erfolgt über die Jahresverbrauchsabrechnung:

1,86 €/m³ Frischwassergebühr netto (zzgl. der derzeit gültigen MWSt.) + 2,04 €/m³ Schmutzwassergebühr (mehrwertsteuerfrei)

2.

Die Befüllung von Anlagen, mit einem Volumen von mehr als 10 m³ kann in Ausnahmefällen über Hydranten erfolgen. Die Befüllung erfolgt in diesen Fällen auf Antrag und ausschließlich durch die Verbandsgemeindewerke.

3.

Für die Befüllung von Pools über einen Hydranten wird eine Gebührenpauschale erhoben. Mit ihr sind alle Kosten abgegolten. Die Pauschale beträgt:

a)

Bei einem Volumen des Pools von 11 bis zu 20 m³: 200,00 € Brutto

b)

Bei einem Volumen des Pools von 21 bis 30 m³: 300,00 € Brutto

c)

Bei einem Volumen des Pools von mehr als 30 m³: 300,00 € Brutto, zzgl. 4 € je m³>30 m³

4.

Auf den Anschluss- und Benutzungszwang für Schmutzwasser gem. der Allgemeinen Entwässerungssatzung vom 01.01.2019 wird hingewiesen.

5.

Nachlässe bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr kann es für Poolbefüllungen nicht geben, da das Poolwasser später als Schmutzwasser in das Abwassersystem eingeleitet werden muss

6.

Die Befüllung von Pools über einen Gartenzähler ist nur mit unserer Genehmigung erlaubt. Eine vorherige Anzeige mit Angabe des Volumens ist zwingend erforderlich, damit die Schmutzwassergebühr separat in Rechnung gestellt werden kann.

Für Fragen und für die Antragsstellung stehen die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke zu den üblichen Öffnungszeiten unter Tel. 07273-93370 -84 od. -83 oder

E-Mail: wasserwerk@vg-hagenbach.de gerne zur Verfügung.