In jüngster Zeit wurden vermehrt Fälle festgestellt, bei denen Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Tiere auf öffentlichen Straßen und Wegen zurücklassen. Ein aktueller Vorfall wurde auf frischer Tat beobachtet. Der Hundehalter ließ sein Tier mitten auf der Fahrbahn sein Geschäft verrichten und entfernte sich anschließend, ohne den Hundekot zu beseitigen. Die Ortsgemeinde weist darauf hin, dass Hundekot auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht nur ein erhebliches Ärgernis darstellt, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann. Hundehalter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Verstöße werden künftig konsequent dokumentiert und bei Bedarf zur Anzeige gebracht beziehungsweise an die zuständige Ordnungsbehörde weitergeleitet.