Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen werden hiermit gem. § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Neuburg zu der am Mittwoch, dem 08. Februar 2023, um 17:00 Uhr im Ratssaal im Verwaltungsgebäude Ludwigstraße 20, 2. OG, in Hagenbach stattfindenden Genossenschaftsversammlung eingeladen.
Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer/-innen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Neuburg nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer/-innen von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eine Eigentumsänderung soll der/die neue Grundstückseigentümer/-in dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzeigen.
Das Grundflächenverzeichnis liegt in der Zeit vom 23.01.2023 - 07.02.2023 montags bis freitags während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung 76767 Hagenbach,
Ludwigstraße 20, Zimmer 218 (1.OG), zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen aus. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, gilt das Verzeichnis mit Ablauf der Frist als festgestellt.
Damit der Sitzungsbeginn nicht durch umfangreiche Flächenermittlungen verzögert wird, wird empfohlen für die Erfassung der Anwesenheit und Stimmberechtigung für die Versammlung, sich bis spätestens 07.02.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zi.Nr. 218 (Tel. 07273 / 9410-55 oder 9410-12) zu melden. Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung bedürfen nach § 11 Abs. 4 des Landesjagdgesetzes sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossinnen und Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Jagdfläche.
Jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine/n Verwandte/n gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des/der Vertretenen beschäftigte Person oder eine/n volljährige/n Jagdgenossin/Jagdgenosse mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse/Jagdgenossin in seiner/ihrer Person vereinigen.
Bei der Erteilung einer Vollmacht muss darauf geachtet werden, dass die genaue Anschrift des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin und des/der Bevollmächtigten, sowie die Grundstücksfläche aufgeführt ist.
Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Versammlung |
| 2. | Informationen zum Stand der Jagdpachtrücklage (letzte Jahresabschlüsse) |
| 3. | Entlastung des Vorstandes |
| 4. | Neuwahl des Jagdvorstandes |
| 5. | Neuabschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Ortsgemeinde Neuburg (Änderung wegen Datenschutzbestimmungen!) |
| 6. | Information über aktuelle Angelegenheiten |
| 7. | Sonstiges |