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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 31/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht

Spitze Bleistifte im Alten Rathaus: Bei den Planungen des Finanzhaushaltes dürfen nach Vorgabe des Landes nur noch Maßnahmen berücksichtigt werden, die unentbehrlich sind. Ebenso soll weitestgehend auf freiwillige Leistungen verzichtet werden. Steuern müssen erhöht werden.

Steuererhöhungen, Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

viele von Ihnen haben mich auf die vom Stadtrat beschlossene Erhöhung der Grundsteuer A (agrarisch: z.B. land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und Grundsteuer B (baulich: z.B. bebaute Fläche, Bauland), sowie die Gewerbesteuer angesprochen und angeregt, die Hintergründe der Steuererhöhung zu kommunizieren. Im Zuge der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) zum 01.01.2023 wurden auch die darin aufgeführten Nivellierungsätze angehoben. Damit Gemeinden mit unausgeglichenem Haushalt und Fördermittelbedarf ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, ist es erforderlich, die entsprechenden Hebesätze mindestens auf Nivellierung anzuheben. Konkret sind dies für die Grundsteuer A 345 %, für die Grundsteuer B 465% und für die Gewerbesteuer 380 %. Darüber hinaus ist die Kommunalaufsicht lt. Stellungnahme des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 12.01.2022 gehalten, auf die Umsetzung der genannten Vorgaben zu achten und diese durchzusetzen. Andernfalls kann die Kommunalaufsicht keine Haushaltsgenehmigung erteilen. Die Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz sehen also vor, dass Gemeinden, die keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen, ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen sollen.

Vor diesen Hintergründen hat der Stadtrat der vom Land Rheinland-Pfalz auferlegten Anhebung der Nivellierungssätze in seiner Sitzung vom 11. Mai 2023 zugestimmt. Die Erhöhung der Grundsteuer B auf den Nivellierungssatz von 465% bedeutet für Wohneigentümer eine steuerliche Mehrbelastung von rund 85 Euro bei einer Grundstücksgröße von 600 Quadratmeter. Weiterhin wurde der Rat in seiner Sitzung am 20. Juli 2023 in einem Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz über das Thema „Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht“ informiert. Zusammengefasst wird die Stadt Hagenbach und der Stadtrat darüber in Kenntnis gesetzt, dass Kommunen bei der Haushaltsplanung alle Maßnahmen ergreifen müssen, die rechtlich möglich sind, um ihren Haushalt zu sanieren. Alle ausführlichen Hintergründe und das vollständige Schreiben des Landes-Ministeriums finden Sie im Bürgerinformationssystem ALLRIS. Bei Fragen hierzu stehe ich und sicher auch die Stadträte gerne zur Verfügung.