Zum 10-jährigen Jubiläum wurden Ende Juni Vertreterinnen und Vertreter der Städte und Kommunen in das Karlsruher Rathaus eingeladen, die bei der Gründung noch nicht Mitglied der Sozialregion waren. In einer feierlichen Zeremonie wurde die Sozialcharta unter Anwesenheit des Karlsruher Oberbürgermeisters Frank Mentrup unterzeichnet. Für die Verbandsgemeinde übernahm der Beigeordnete Karl-Dieter Rothhaas für Bürgermeisterin Iris Fleisch die Vertretung. Insgesamt gehören nun 16 Kommunen mit insgesamt knapp 550.000 Einwohnern im Stadt- und Landkreis Karlsruhe sowie in der Südpfalz zur Sozialregion. Die Philosophie der Pässe ist es, nicht Leistungen zu verschenken, sondern vielmehr die Menschen eine eigenständige wirtschaftliche Entscheidung treffen zu lassen, welche der Angebote sie nutzen möchten. Die Pässe bieten den Bezugsberechtigten die Möglichkeit, Angebote zu vergünstigten Konditionen zu nutzen.
Welche Vorteile bietet der Karlsruher Kinderpass?
Durch die Einführung des Karlsruher Kinderpasses wird versucht, finanziell weniger gut gestellten Kindern/Jugendlichen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Nachfolgend einige Beispiele:
Freier Eintritt: Schauhäuser im botanischen Garten Karlsruhe, Naturkundemuseum Karlsruhe, Reptilium Landau.
Ermäßigungen: verschiedene Theater in Karlsruhe (Sondervorstellungen ausgenommen), Filmpalast am ZKM Karlsruhe, Schwimmbadeintritt in vielen Bädern, auch im Badepark Wörth, Angebote im Mehrgenerationenhaus Wörth und Wörther Kulturprogramm, KSC.
Wer kann den Karlsruher Kinderpass beantragen?
Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in der VG Hagenbach bis zum 18. Lebensjahr, deren Eltern einen aktuellen Bescheid über ALG II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, deren Eltern ein geringes Einkommen haben (muss individuell berechnet werden), mit Schwerbehinderten-Ausweis, wesentlich behinderte Kinder mit Bescheid über die Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen, Pflegekinder, Asylbewerber, Familien mit fünf oder mehr Kindern die unter 18 Jahren alt sind.
Welche Unterlagen werden zum Erhalt benötigt?
Antragsformular, für jedes Kind ein Foto in Passbildgröße, zum Zeitpunkt der Antragstellung gültiger Bescheid über ALG II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsbescheid, bei individueller Berechnung, die aktuellen Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und Ausgaben, Schwerbehinderten-Ausweis bzw. Bescheid über die Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen, Pflegekindbescheinigung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.karlsruher-kinderpass.de und jederzeit in der VG Hagenbach unter der Telefonnummer 07273 / 9410-23.