Die Ortsgemeinde Neuburg berät den 2. Nachtragshaushalt für die Jahre 2023-2024. Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene ist der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Einwohner haben gem. § 97 (1) GemO die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtragshaushaltsplans und seiner Anlagen einzureichen. Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung liegt in der Zeit vom
30. August 2024 – 13. September 2024
im Zimmer 214
in der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach zu den üblichen Öffnungszeiten aus und kann nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden. Außerdem ist der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung samt Nachtragshaushaltsplan und Anlagen auch im Internet auf unserer Homepage veröffentlicht.
Vorschläge können bei der Verbandsgemeinde Hagenbach bei Frau Christina Kupper, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach, Zimmer 214 eingereicht werden. Tel. 07273 / 9410-50, E-Mail: christina.kupper@vg-hagenbach.de.