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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 36/2024
Amtlicher Teil
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Verkehrsbehördliche Anordnung im Bereich der Ortsgemeinde Neuburg

Tempo 30 während der Umleitungsphase L 556 in der Feld- und Dammstraße

Nach Anhörung der Polizeiinspektion Wörth am Rhein und dem erteilten Einvernehmen durch Ortsbürgermeister Dieter Hutzel ergeht hiermit nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsbehördliche Anordnung:

In der Dammstraße und Feldstraße wird für die Dauer der Umleitungsphase auf der L 556 eine Tempo 30 Regelung ab sofort angeordnet. Diese beginnt in der Dammstraße auf Höhe der Haus Nr. 5 und erstreckt sich auf die ganze Länge der Dammstraße. In der Feldstraße wird die Tempo 30 Regelung vom Anfang der Straße ebenfalls auf der ganzen Länge angeordnet. Die Beschilderung mit Verkehrszeichen 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ ist in beiden Fahrtrichtungen am Anfang und an den bestehenden Straßeneinmündungen anzubringen. Die Schilder müssen nach der Aufhebung der Umleitung wieder entfernt werden.

Gründe:

Im Zuge der Baumaßnahme auf der L 556 und der Umleitung über Berg hat sich das Verkehrsaufkommen in der Feld- und Dammstraße um ein Vielfaches erhöht. Gleichzeitig wurde vom Landesbetrieb für Mobilität Tempo 30 seit 02.09.2024 auf der Rheinstraße angeordnet. Wir gehen davon aus, dass sich der Verkehr zusätzlich auf die Feld- und Dammstraße verlagert. Zum Schutz der Anlieger wird deshalb in den genannten Straßen für die Dauer der Umleitungsphase ebenfalls Tempo 30 angeordnet.