Der Verbandsgemeinderat Hagenbach hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung, in der derzeit gültigen Fassung, folgende
Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Genehmigung der Kreisverwaltung Germersheim als
Aufsichtsbehörde erfolgte unter Auflagen. Der Stellenplan bedarf noch einer Prüfung und Nachgenehmigung.
| Festgesetzt werden | 2025 | 2025 |
| bisher | neu |
| 1. Im Ergebnishaushalt | ||
| Gesamtbetrag der Erträge auf | 8.157.400 € | 8.263.100 € |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 8.714.500 € | 8.927.600 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -557.100 € | -664.500 € |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentl. Ein- und Auszahlungen | -92.900 € | -200.300 € |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 15.000 € | 15.000 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.999.500 € | 5.999.500 € |
| Saldo der Ein- /Auszahl. aus Investitionstätigkeit | -5.984.500 € | -5.984.500 € |
| Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag | -6.077.400 € | -6.184.800 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird
festgesetzt auf
2025
zinslose Kredite auf unverändert
verzinste Kredite auf unverändert
zusammen auf unverändert
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, ist
— 2025
— unverändert
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, sind
— 2025
— unverändert
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung beträgt
— 2025
— unverändert
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen sind
— 2025
— unverändert
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz, in der
heute gültigen Fassung, sind
— 2025
— unverändert
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von den Ortsgemeinden Berg, Neuburg,
Scheibenhardt und der Stadt Hagenbach eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz beträgt
— 2025
— unverändert 36,5 v. H.
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 unverändert 10.459.572 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 unverändert 10.927.456 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 unverändert 11.329.156 €
Investitionen der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen
— 2025
— unverändert
Diese 1.Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Hinweis:
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 12.09.2025 bis einschließlich 26.09.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, Fachbereich Finanzen, Zimmer 214, während der Dienststunden öffentlich aus.
Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
| 2. | vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.