Der Ortsgemeinde Neuburg sind im Rechnungsjahr 2022 und 2023 Kosten für den Ausbau der Fischerstraße, sowie der Schustergasse, Kaffeegasse, Grabengasse und der Webergasse entstanden, hierzu werden demnächst die Bescheide an die Grundstückseigentümer versendet. Die Ortsgemeinde Neuburg übernimmt nach den gesetzlichen Vorschriften für das bestehende Allgemeininteresse derzeit noch einen Gemeindeanteil von 35 %. (* Ab 28.08.2026 beträgt der Gemeindeanteil bei künftigen Bescheiden dann noch 25 %, siehe hierzu Beschluss des Gemeinderates vom 12.08.2026). Soweit befristete Befreiungstatbestände für Grundstücke vorliegen, z.B. bei angefallenen Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch in Neubaugebieten, sind diese Grundstücke in der aktuellen Straßenausbaubeitragssatzung aufgeführt.
Aufwendungen 2022/23
| Ausbaukosten 2022 | 87.022,94 € |
| Ausbaukosten 2023 | 412.317,35 € |
| Gesamtaufwand: | 499.340,29 € |
| abzüglich 35% Gemeindeanteil | 174.769,10 € |
| Von den Grundstückseigentümern zu erheben: | 324.571,19 € |
Grundlage für die Beitragsberechnung sind die buchmäßigen Grundstücksflächen. Diesen werden Zuschläge für Vollgeschosse und Gewerbe hinzugerechnet. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 20 v.H. Die Gewerbezuschläge betragen 10 v.H. bei gemischt genutzten Grundstücken und 20 v.H. bei rein gewerblich genutzten Grundstücken. Durch die Zuschläge werden stärker frequentierte Grundstücke auch beitragsmäßig höher belastet. Nach einer vorläufigen Berechnung beträgt der durchschnittliche Beitragssatz je qm gewichtete Grundstücksfläche ca. 0,41061 €. Dies ergibt für ein durchschnittlich großes Grundstück von 600 qm einen wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag von 344,91 €.
| Grundstücksfläche in qm: | 600 m² |
| + Zuschlag für Vollgeschosse: |
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| (für 2 Vollgeschosse) | 40% |
| gewichtete Grundstücksfläche: | 840,00 m² |
| mal Beitragssatz | 0,41061 € |
| Wiederkehrender Beitrag Verkehrsanlagen der Rechnungsjahre 2022/23 im Abrechnungsbescheid 2026 : | 344,91 € |
Bei Vollgeschosszuschlägen von 60 v.H., 80 v.H., bzw. Gewerbezuschlägen von 10 oder 20 v.H. erhöht sich der Straßenausbaubeitrag entsprechend.
Die Beitragsbescheide werden den Grundstückseigentümern demnächst zugesandt. Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag ist in drei Raten, wie im Bescheid angegeben, fällig. Bei Fragen zu der Beitragserhebung wenden Sie sich bitte an Herrn Eck, Tel. 07273 / 9337-085.