Die Wasserzähler unterliegen einer gesetzlichen Eichfrist von sechs Jahren. Die Verbandsgemeindewerke führen derzeit den Austausch der Wasserzähler, deren Eichfristen am Jahresende auslaufen, durch. Der Monteur weist sich durch einen Dienstausweis der Verbandsgemeindewerke aus. Es wird darum gebeten, dem Monteur den Zugang zum Wasserzähler zu gewähren. Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.