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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 39/2024
Aus der VG Hagenbach wird berichtet
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Heizungsbeihilfe für den nächsten Winter

Der Fachbereich 23 (Soziale Hilfen) der Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass die Heizungsbeihilfe für die Bevorratung von Heizmaterial für die Heizperiode im Zeitraum vom

1. Oktober 2024 bis zum 30. April 2025 für den Landkreis Germersheim wie folgt festgesetzt ist:

Haushaltsgröße

Feste Brennstoffe

Heizöl

Flüssiggas

Kilogramm

Euro

Liter

Euro

Kilogramm

Euro

1 Person

1.400

580

1.100

1100

700

920

2 Personen

1.600

670

1.300

1300

900

1180

3 Personen

2.000

830

1.700

1650

1.100

1440

4 Personen

2.200

910

1.900

1840

1.200

1570

5 Personen

2.400

1000

2.000

1940

1.300

1700

6 Personen

2.500

1040

2.100

2015

1.400

1840

7 Personen

2.600

1080

2.200

2110

1.400

1840

8 Personen

2.900

1200

2.400

2300

1.500

1970

9 Personen

3.200

1330

2.600

2470

1.700

2230

10 Personen

3.500

1460

2.900

2750

1.900

2500

Untermietverhältnis

1.050

440

840

840

560

730

Die Heizungsbeihilfen sind für die Heizperiode vom 1. Oktober 2024 bis 30. April 2025 vorgesehen. Die festgestellten angemessenen Aufwendungen werden im Monat der Anschaffung beziehungsweise der Fälligkeit als Bedarf berücksichtigt.

Heizungsbeihilfe können nur Personen erhalten, die nicht erwerbsfähig sind und deswegen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Anträge und Informationen gibt es bei den jeweiligen Stadt-/Verbandsgemeinden, die auch über die Anträge entscheiden.

Einschränkungen wegen Umrüstung der Fahrzeugwaage am Wertstoffhof Berg

In der Woche vom 14. bis 18. Oktober (KW 42) wird am Wertstoffhof Berg die Fahrzeugwaage entsprechend der gesetzlichen Vorgaben umgerüstet und geeicht. Die KreisverwaltungGermersheim bittet um Verständnis, dass während dieses Zeitraumes Beeinträchtigungen bei der Abfertigung auftreten können. Angelieferte Abfälle, soweit kostenpflichtig, werden in dieser Woche nach Volumen berechnet. Nicht zwingend nötige Anlieferungen sollten daher, wennmöglich, auf einen anderen Termin verschoben werden.