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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 39/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes

Gemäß § 69 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung.

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Wohngebiet Nord V” der Stadt Hagenbach in der Gemarkung Hagenbach ist nach Erörterung mit den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten durch Beschluss vom 19. September 2024 aufgestellt worden. Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis. Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Hagenbach, Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau i.d.Pf., nur nach Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 06341 / 149 - 1151 von jedem, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, eingesehen werden. Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

Diese Bekanntmachung wird zeitgleich mit Datum vom 27.09.2024 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Hagenbach und im Internet unter „www.vg-hagenbach.de/rathaus-politik/oeffentliche-auslegung/umlegungsausschuss-wohngebiet-nord-v/“ veröffentlicht.

Landau, den 19.09.2024
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
der Stadt Hagenbach
gez. Michael Loos