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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Durch die Einführung des Karlsruher Kinderpasses wird versucht, finanziell weniger gut gestellten Kindern/Jugendlichen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Welche Vorteile bietet der Karlsruher Kinderpass?

Nachfolgend einige Beispiele:

Freier Eintritt:

Schauhäuser im botanischen Garten Karlsruhe

Naturkundemuseum Karlsruhe

Reptilium Landau

Ermäßigungen:

verschiedene Theater in Karlsruhe (Sondervorstellungen ausgenommen)

Filmpalast am ZKM Karlsruhe

Schwimmbadeintritt in vielen Bäder - auch im Badepark Wörth

Angebote im Mehrgenerationenhaus Wörth und Wörther Kulturprogramm

• KSC

Wer kann den Karlsruher Kinderpass beantragen?

Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in der VG Hagenbach bis zum 18. Lebensjahr

deren Eltern einen aktuellen Bescheid über ALG II (SBG II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag haben,

deren Eltern ein geringes Einkommen haben (muss individuell berechnet werden),

mit Schwerbehinderten-Ausweis,

wesentlich behinderte Kinder mit Bescheid über die Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen,

Pflegekinder

Asylbewerber

Familien mit fünf oder mehr Kindern die unter 18 Jahren alt sind

Welche Unterlagen werden zum Erhalt benötigt?

Antragsformular

für jedes Kind ein Foto in Passbildgröße

zum Zeitpunkt der Antragstellung gültiger Bescheid über ALG II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag oder

Asylbewerberleistungsbescheid oder

bei individueller Berechnung, die aktuellen Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und Ausgaben

Schwerbehinderten-Ausweis bzw. Bescheid über die Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen oder

Pflegekindbescheinigung

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.karlsruher-kinderpass.de und jederzeit in der VG Hagenbach unter der Telefonnummer 07273 / 9410-23.