Die wirtschaftliche Lage bei der Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Hagenbach erfordert Maßnahmen. Um weiterhin die kommunale Pflichtaufgabe der Wasserversorgung zu erfüllen, ist die Einführung einer Zählergrundgebühr ab 01.01.2026 unumgänglich.
Diese Grundgebühr wird monatlich erhoben und mit der Jahresabrechnung abgerechnet. Sie deckt Teile der Fixkosten für die Bereitstellung des Wassers, unabhängig vom Verbrauch.
Wie wird die Grundgebühr berechnet?
Die monatliche Bereitstellungsgebühr je Wasserzähler wird nach Größe des Wasserzählers berechnet und wird wie folgt festgelegt:
| Privathaushalte | Größe | Gebühr netto mtl. | Gebühr brutto mtl. |
| Haushaltszähler | Q3=4/QN2,5 | 5,00 € | 5,35 € |
| Gartenzähler | ---- | 5,00 € | 5,35 € |
| Abwasserzähler | ---- | 5,00 € | 5,35 € |
Die Verbandsgemeindewerke bedanken sich für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei Rückfragen unter Tel. 07273 / 93370-83 und -84 selbstverständlich gerne zur Verfügung.