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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 40/2026
Amtlicher Teil
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Wichtiger Hinweis zur Nutzung des Festplatzes

Bildquelle: Pixabay

 

Anhängerparkplätze ausschließlich für Vereine

Aus gegebenem Anlass weist die Verbandsgemeindeverwaltung darauf hin, dass die ausgewiesenen Parkflächen für Anhänger auf dem Festplatz ausschließlich für die Nutzung durch örtliche Vereine zugelassen sind.

In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass auch private oder gewerbliche Anhänger ohne entsprechende Berechtigung dort dauerhaft oder vorübergehend abgestellt werden. Dies führt zu Engpässen für unsere Vereine, die diese Flächen für ihre ehrenamtliche Arbeit und Logistik dringend benötigen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, diese Regelung strikt zu beachten. Widerrechtlich abgestellte Anhänger werden kostenpflichtig verwarnt bzw. abgeschleppt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für unsere Vereinslandschaft.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung