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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 41/2026
Amtlicher Teil
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Verbandsgemeinde Allgemein

 

Aus gegebenem Anlass weist die Verbandsgemeindeverwaltung darauf hin, dass die für Anhänger ausgewiesenen Parkflächen  auf dem Festplatz ausschließlich für die Nutzung durch örtliche Vereine zugelassen sind.

In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass auch private oder gewerbliche Anhänger ohne entsprechende Berechtigung dort dauerhaft oder vorübergehend abgestellt werden. Dies führt zu Engpässen für unsere Vereine, die diese Flächen für ihre ehrenamtliche Arbeit und Logistik dringend benötigen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, diese Regelung strikt zu beachten. Widerrechtlich abgestellte Anhänger werden kostenpflichtig verwarnt bzw. abgeschleppt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für unsere Vereinslandschaft.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung