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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 43/2025
Seite 3
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Wichtige Informationen für alle Überweisungen an die Verbandsgemeinde Hagenbach

Seit dem 5. Oktober 2025 wird von allen Banken und Sparkassen in Deutschland ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal bei Überweisungen verpflichtend eingeführt: die sogenannte Empfängerprüfung (Verification of Payee = Teil einer neuen EU-Verordnung).

Dabei wird geprüft, ob der von Ihnen eingegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Weichen die Angaben voneinander ab, erhalten Sie beim Online-Banking oder in der Filiale eine entsprechende Rückmeldung. Zwar können Sie die Überweisung weiterhin freigeben – es kommt dabei jedoch leicht zu Irritationen.

Damit Ihre Zahlungen an uns reibungslos und ohne Verzögerung ausgeführt werden, bitten wir Sie herzlich:

Verwenden Sie bei Überweisungen an uns ausschließlich den Empfängernamen:

„Verbandsgemeinde Hagenbach“

Bitte außerdem beachten:

- Dies gilt auch für Zahlungen an die Verbandsgemeinde-Werke und an alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hagenbach

- Bereits kleine Abweichungen z.B. Zusätze wie „…verwaltung“, oder Abkürzungen (Verbandsgemeinde Hgb, VG Hgb, VG-Werke Hagenbach) führen zu einer Warnmeldung im Online-Banking.

Unsere IBANs bleiben unverändert:

Sparkasse Südpfalz: DE 80 5485 0010 0001 0029 63

VR-Bank Südliche Weinstraße: DE 41 5486 2500 0002 8013 29

Postbank Ludwigshafen: DE 35 5451 0067 0003 5896 75

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung