Seit dem 5. Oktober 2025 wird von allen Banken und Sparkassen in Deutschland ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal bei Überweisungen verpflichtend eingeführt: die sogenannte Empfängerprüfung (Verification of Payee = Teil einer neuen EU-Verordnung).
Dabei wird geprüft, ob der von Ihnen eingegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Weichen die Angaben voneinander ab, erhalten Sie beim Online-Banking oder in der Filiale eine entsprechende Rückmeldung. Zwar können Sie die Überweisung weiterhin freigeben – es kommt dabei jedoch leicht zu Irritationen.
Damit Ihre Zahlungen an uns reibungslos und ohne Verzögerung ausgeführt werden, bitten wir Sie herzlich:
- Dies gilt auch für Zahlungen an die Verbandsgemeinde-Werke und an alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hagenbach
- Bereits kleine Abweichungen z.B. Zusätze wie „…verwaltung“, oder Abkürzungen (Verbandsgemeinde Hgb, VG Hgb, VG-Werke Hagenbach) führen zu einer Warnmeldung im Online-Banking.
Unsere IBANs bleiben unverändert:
Sparkasse Südpfalz: DE 80 5485 0010 0001 0029 63
VR-Bank Südliche Weinstraße: DE 41 5486 2500 0002 8013 29
Postbank Ludwigshafen: DE 35 5451 0067 0003 5896 75
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung