Auswirkungen auch auf die Pfalz
Tierseuchenverbund Rheinpfalz informiert Tierhalterinnen und -halter
Ein Befund aus dem benachbarten Bundesland hat Folgen: Die Veterinärinnen und Veterinäre des Tierseuchenverbundes Rheinpfalz – ein Zusammenschluss der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis – weisen darauf hin, dass sich der Nachweis der Blauzungenkrankheit im Ortenaukreis in Baden-Württemberg von vergangener Woche insbesondere auf den Transport von Rindern, Schafen und Ziegen auch in der Pfalz auswirkt. Denn um Tiere außerhalb Baden-Württembergs nicht zu gefährden, sind Schutzmaßnahmen notwendig. Betroffen sind tierhaltende Betriebe, die innerhalb eines Radius von 150 Kilometer um den infizierten Betrieb liegen – darunter auch all jene in den vier Landkreisen des Tierseuchenverbundes Rheinpfalz.
Für die Betriebe im Zuständigkeitsbereich des Tierseuchenverbunds Rheinpfalz gilt Folgendes: Das Verbringen der empfänglichen Tierarten innerhalb der betroffenen Gebiete ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Für Tiere, die dazu bestimmt sind, in BTV-8 freie Gebiete in Deutschland, in andere Länder oder andere Mitgliedstaaten beziehungsweise Drittstaaten verbracht oder exportiert zu werden, bestehen auch für die Betriebe im 150-Kilometer-Radius rund um den betroffenen Betrieb bestimmte Auflagen, unter denen sie transportiert werden dürfen, unter Berücksichtigung der bei der EU notifizierten Ausnahmeregelungen hinsichtlich der im betreffenden Fall bestätigten Krankheitsvariante BTV-8. Weitere Informationen für die betroffenen Tierhalterinnen und -halter können bei den jeweiligen Veterinärbehören eingeholt werden.
Weitere Informationen gibt es online unter https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt. Die Verbringungsregeln sowie dazugehörige Formulare sind online abrufbar, unter anderem unter www.suedliche-weinstrasse.de/blauzungenkrankheit
Bei Fragen zur Blauzungenkrankheit können sich Tierhalterinnen und Tierhalter per E-Mail beim Veterinäramt der jeweiligen Kreisverwaltung melden:
Landkreis Bad Dürkheim: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
Landkreis Germersheim: veterinaeramt@kreis-germersheim.de
Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de
Landkreis Südliche Weinstraße: veterinaeramt@suedliche-weinstrasse.de