Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung | Berg |
| Gewanne | Unland Dirstrikt Heßbach |
| Nutzung | Forstfeld |
| Größe | 0,6185 ha |
Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung - Untere Landwirtschaftsbehörde -, 76726 Germersheim, bis zum 08.12.2023 schriftlich mitzuteilen.