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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 46/2025
Amtlicher Teil
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Hagenbach

Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen werden hiermit gem. § 5 der Satzung der Jagdge­nossenschaft Hagenbach zu der am

Donnerstag, dem 20. November 2025 um 17:00 Uhr

im Ratssaal im Verwaltungsgebäude Ludwigstraße 20, 2. OG, in Hagenbach stattfindenden Genossenschaftsversammlung eingeladen.

Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer/-innen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Hagenbach nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer/-innen von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eine Eigentumsänderung soll der/die neue Grund­stückseigentümer/-in dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grund­flächenverzeichnisses unverzüglich anzeigen.

Das Grundflächenverzeichnis liegt in der Zeit vom

07.11.2025 - 15.11.2025

montags bis freitags während den Dienststunden bei der Verbands­gemeindeverwaltung 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, Zimmer 218 (1.OG), zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen aus. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, gilt das Verzeichnis mit Ablauf der Frist als festgestellt.

Damit der Sitzungsbeginn nicht durch umfangreiche Flächenermittlungen verzögert wird, wird empfohlen für die Erfassung der Anwesenheit und Stimmberechtigung für die Versammlung, sich bis spätestens 14.11.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zi.Nr. 216 (Tel. 07273/9410-54 oder 9410-12) zu melden. Beschlüsse der Genossenschaftsver­sammlung bedürfen nach § 11 Abs. 4 des Landesjagdgesetzes sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossinnen und Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Jagdfläche.

Jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine/n Verwandte/n gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des/der Vertretenen beschäftigte Person oder eine/n volljährige/n Jagdgenossin/Jagdgenosse mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse/Jagdgenossin in seiner/ihrer Person vereinigen.

Bei der Erteilung einer Vollmacht muss darauf geachtet werden, dass die genaue Anschrift des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin und des/der Bevoll­mächtigten, sowie die Grundstücksfläche aufgeführt ist.

Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung der Versammlung

2.

Informationen über den Stand der Jagdpachtrücklage 2023 – 2024

3.

Entlastung des Vorstandes

4.

Neuwahlen

5.

Finanzierungsmittel für die Stadt Hagenbach

6.

Feldwegsanierung

7.

Pflege / Reinigung von Wirtschaftswegen

8.

Information über aktuelle Angelegenheiten

9.

Sonstiges

Hagenbach, den 03.11.2025