Der Ortsgemeinderat Neuburg hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit gültigen Fassung, folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung unter Auflagen durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde, hiermit bekannt gemacht wird:
| Festgesetzt werden | 2024 bisher | 2024 neu |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.358.600 € | 3.358.600 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.864.100 € | 3.864.400 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 505.500 € | -505.800 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 378.800 € | 379.100 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 382.800 € | 382.800 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.854.100 € | 1.904.100 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.471.300 € | -1.521.300 € |
| der Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag | -1.850.100 € | -1.900.400 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.850.100 € | 1.900.400 € |
|
| 2024 bisher | 2024 neu |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0€ |
| verzinste Kredite auf | 1.471.300 € | 1.521.300 € |
| zusammen auf | 1.471.300 | 1.521.300 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, ist unverändert.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ist unverändert.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind unverändert.
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 — 8.641.132 €
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 — 8.507.932 €
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 — 8.510.204 €
Die Wertgrenzen für Investitionen sind unverändert.
Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Hinweis
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 29.11.2024 bis einschließlich 16.12.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, Fachbereich Finanzen, Zimmer 214, während der Dienststunden öffentlich aus.
Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
| 2. | vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.