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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Bauanträge ab 1. Februar digital möglich

Die Kreisverwaltung Germersheim und damit auch die Verbandsgemeinden und Städte im Kreis gehen einen weiteren, wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung:

Ab dem 1. Februar 2026 können Bauanträge im Landkreis Germersheim erstmals vollständig digital gestellt werden. Damit erreichen wir einen Meilenstein in der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen – und verabschieden uns Schritt für Schritt vom Papier.

Wer bauen möchte, kann seinen Antrag künftig jederzeit und von jedem Ort mit Internetzugang einreichen – ohne Ausdrucke, ohne mehrfach ausgefertigte Unterlagen und ohne Postweg. Das spart Zeit, Geld und Ressourcen.

Im neuen Verfahren wird der gesamte Prozess digital abgebildet: Von der Einreichung über die interne Prüfung und die Beteiligung von Fachbehörden bis hin zur Übermittlung der Genehmigung läuft alles rein elektronisch.

Zum Einsatz kommt ein virtueller Vorgangsraum, der federführend vom Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelt wurde und mittlerweile bundesweit – neben Rheinland-Pfalz unter anderem in Baden-Württemberg – genutzt wird. Für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser bedeutet das einen klaren Vorteil: Sie können auf ein bereits erprobtes, einheitliches System zurückgreifen und müssen sich nicht mit unterschiedlichen Plattformen vertraut machen.

Bei Rückfragen während des Verfahrens informiert das System die Zugangsberechtigten automatisch per E-Mail darüber, dass neue Nachrichten vorliegen. Nutzungsberechtigt sind Architekten, Entwurfsverfasser, Bauherren oder deren Vertretungen, die bereits bei der Registrierung im System angegeben werden können.

Wichtiger Hinweis:

Seit Beginn des Jahres sind Bauanträge direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim einzureichen und nicht mehr bei den Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

Die Unterlagen im Freistellungsverfahren werden weiterhin bei den Verbandsgemeinden und Städten im Kreis angenommen. Freistellungsverfahren bedeutet die Freistellung bestimmter Vorhaben von der Prüfungs- und Genehmigungspflicht, die in § 67 LBauO näher geregelt sind.

Eine weitere wichtige Umstellung steht zum 1. Juli 2026 an: Ab diesem Zeitpunkt können Bauanträge AUSSCHLIESSLICH online eingereicht werden. Papierunterlagen werden dann nicht mehr angenommen.