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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 50/2022
Amtlicher Teil
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Hundesteuer – Meldung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach erinnert daran, dass das Halten von Hunden nach den örtlichen Hundesteuersatzungen der Besteuerung unterliegt. Die Steuerpflicht besteht für jeden Hund, der in den Gemeinden Berg, Neuburg, Scheibenhardt und Stadt Hagenbach gehalten wird und mindestens 3 Monate alt ist. Bei der Angabe der Hunderasse, bitte genaue Abstammung, von mindestens 2 Hunderassen, angeben. Verstöße gegen die Anzeigepflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen geahndet werden. Die Hundehalter werden aufgefordert, Anmeldungen und Abmeldungen

(Umzug/Tötung oder verkauft/abgegeben) binnen 14 Tagen nach Beginn oder Ende der Hundehaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Zimmer 215, Frau Geörger-Kindler, vorzunehmen. Alle Hundehalter erhalten für die angemeldeten Hunde eine Hundesteuermarke. Diese Hundesteuermarke enthält den Aufdruck der Gemeinde/Stadt, sowie eine Hundesteuermarkennummer. Diese Hundesteuermarken werden einmalig ausgegeben. Bei Abmeldung des Hundes ist diese Hunde-Steuermarke zurückzugeben. Der Verlust der Steuermarke ist der Verbandsgemeindeverwaltung, FB.1.2 Hundesteuer, Zimmer 215, Frau Geörger-Kindler zu melden. Bei der Ausgabe einer Ersatzmarke oder Nichtrückgabe wird eine Wiederbeschaffungs-/ bzw. eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Wir bitten um Beachtung

Wir weisen nochmals auf die Anleinpflicht hin! Bei Nichteinhaltung wird eine Ordnungswidrigkeit ausgesprochen und kann mit einer Geldbuße geahndet. Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen und Wegen sind zu entfernen. Es finden Überprüfungen der Hundehaltung in den Ortsgemeinden Berg, Neuburg, Scheibenhardt und der Stadt Hagenbach, statt.