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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 50/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Gebührensatzung

Multifunktionsgebäude Scheibenhardt

vom 01.01.2023

Der Ortsgemeinderat Scheibenhardt hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 1,2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des § 8 der Satzung für die Benutzung des Multifunktionsgebäudes, in den aktuell gültigen Fassungen, folgende Gebührensatzung am 08.12.2022 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Art der Gebühren

(1) Für die Benutzung des Multifunktionsgebäudes und seiner Einrichtungen werden nach Maßgabe

der folgenden Bestimmungen Gebühren erhoben.

§ 2

Berechnung der Gebühren

(1) Benutzungsentgelt

für Scheibenhard(t)er Vereine je Tag  — 40,00 €

für nicht ortsansässige Vereine je Tag  — 80,00 €

Reinigungskosten pauschal  — 100,00 €

Nebenkosten wie Strom und Wasser werden verbrauchsabhängig abgerechnet.

Strom je kw/h  — 0,70 €

Wasser je m³  — 4,00 €

Heizung pauschal (je Tag) —  40,00 €

Kaution  — 250,00 €

§ 3

Festsetzung der Gebühren

(1) Die Gebühr ist der Anforderung entsprechend bei der Verbandsgemeindekasse Hagenbach zuzahlen.

§ 4

Inkrafttreten

(1) Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Scheibenhardt, den 08.12.2022
gez. Edwin Diesel
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der

GemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig

zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehenden Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hagenbach, den 15.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Iris Fleisch, Bürgermeisterin