Der Ortsgemeinderat Scheibenhardt hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 1,2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des § 8 der Satzung für die Benutzung des Multifunktionsgebäudes, in den aktuell gültigen Fassungen, folgende Gebührensatzung am 08.12.2022 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
§ 1
Art der Gebühren
(1) Für die Benutzung des Multifunktionsgebäudes und seiner Einrichtungen werden nach Maßgabe
der folgenden Bestimmungen Gebühren erhoben.
§ 2
Berechnung der Gebühren
(1) Benutzungsentgelt
für Scheibenhard(t)er Vereine je Tag — 40,00 €
für nicht ortsansässige Vereine je Tag — 80,00 €
Reinigungskosten pauschal — 100,00 €
Nebenkosten wie Strom und Wasser werden verbrauchsabhängig abgerechnet.
Strom je kw/h — 0,70 €
Wasser je m³ — 4,00 €
Heizung pauschal (je Tag) — 40,00 €
Kaution — 250,00 €
§ 3
Festsetzung der Gebühren
(1) Die Gebühr ist der Anforderung entsprechend bei der Verbandsgemeindekasse Hagenbach zuzahlen.
§ 4
Inkrafttreten
(1) Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der
GemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehenden Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.