Der Ortsgemeinderat Scheibenhardt hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 1,2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des § 8 der Satzung für die Benutzung des Bürgerhauses, in den aktuell gültigen Fassungen, folgende Gebührensatzung am 08.12.2022 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
(1) Für die Benutzung des Bürgerhauses und seiner Einrichtungen werden nach Maßgabe der
folgenden Bestimmungen Gebühren erhoben.
(1) Benutzungsentgelt
Bürgerstube mit Küche — 60,00 €
Nebenkosten ohne Heizung — 30,00 €
Nebenkosten mit Heizung — 70,00 €
Reinigungskosten pauschal — 30,00 €
Bürgerhaus großer Saal mit Küche (ortsansässige) — 100,00 €
Bürgerhaus großer Saal mit Küche (ortsfremde) — 160,00 €
Nebenkosten ohne Heizung — 40,00 €
Nebenkosten mit Heizung — 90,00 €
Reinigungskosten pauschal — 50,00 €
Vereine:
bei öffentlichen Veranstaltungen wird die Grundgebühr je Tag zzgl. der anfallenden Nebenkosten nach Verbrauch abgerechnet.
Strom je kw/h — 0,70 €
Wasser je m³ — 4,00 €
Heizung pauschal (je Tag) - Bürgerstube — 40,00 €
Heizung pauschal (je Tag) - Bürgerhaus großer Saal — 50,00 €
Bei internen Vereinsveranstaltungen entfällt die Grundgebühr, es sind nur die Nebenkosten zu entrichten. (Vorstands- oder Vereinssitzungen fallen nicht darunter).
Kaution — 250,00 €
(1) Die Gebühr ist der Anforderung entsprechend bei der Verbandsgemeindekasse Hagenbach zu zahlen.
(1) Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der
GemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehenden Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.