Am 01. Januar 2024 kommt das E-Rezept. Dadurch ändern sich die Abläufe für Sie und uns grundlegend. Eine Rezeptbestellung ohne vorherige Einlesung der Versicherungskarte ist am Anfang des Quartals
nicht mehr möglich.
Das bedeutet, dass Sie bei einer Erstbestellung immer persönlich in der Praxis erscheinen müssen. Erst nach Vorlage der Versicherungskarte ist die Ausstellung eines E-Rezeptes möglich.
Wir können die Laufzeit des Rezeptes ab Buchung in unserer Praxis nicht beeinflussen. Das bedeutet, dass Sie ggf. nach dem Praxisbesuch nicht gleich auf Ihr Medikament zurückgreifen können. Deshalb werden wir schnell benötigte Medikamente ggf. weiter auf Papier verordnen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es am Anfang zu längeren Wartezeiten und ggf. auch Problemen kommen kann.